Kommentar: Bundesverband Deutscher Stiftungen
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02. November 2009
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Blog: Nebeneinkünfte MdBs
Nach Anlage 1, § 1, Abs. 2. Nr. 4. der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages sind "Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbandes oder einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung" anzeigepflichtig.


