EU-Sanktionslisten: Schlechte Datenqualität als Geschäftsrisiko
Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 haben sowohl die Vereinten Nationen als auch die EU konkrete Resolutionen zur Bekämpfung von Terroristen umgesetzt. Aufgrund dieser Bestimmungen ist es verboten, terroristischen Organisationen oder Einzelpersonen im In- und Ausland Vermögenswerte und Finanzdienstleistungen bereitzustellen.


